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Wenn das Wetter verrückt spielt, Tipps für das richtige Verhalten bei Versicherungsschäden
Umgestürzte Bäume, vollgelaufene Keller, Hagel- und Blitzeinschläge – wir raten betroffenen Kunden, ihre Schäden durch Fotos gut zu dokumentieren und sie schnell bei Ihrer Versicherunggs-Geschäftsstelle vor Ort zu melden. Zusätzlich sollten Sie auch Vorkehrungen treffen, um den Schaden zu begrenzen, z.B. offene Dachflächen abdecken, Keller absaugen etc, weitere Maßnahmen am Textende
Hier ein Überblick, wie welche Schäden Versicherungstechnisch abgesichert werden können:
Hagelschäden
Wird ein Auto durch Hagelkörner beschädigt, greift die Teilkaskoversicherung. Für den Fahrzeugbesitzer fällt nur die vereinbarte Selbstbeteiligung an.
Schäden an Häusern, z.B. am Dach, werden durch die Wohngebäudeversicherung ersetzt. Fließt durch das Hagelereignis Wasser in die Wohnung, können entstandene Schäden am Hausrat durch die Hausratversicherung ersetzt werden.
Sturmschäden
Bei Sturmschäden am Haus, z.B. durch umgestürzte Bäume, kommt die Gebäudeversicherung zum Zug. Als Sturm gilt, wenn der Wind die Stärke 8 erreicht (mindestens 63 km/h). Werden Einrichtungsgegenstände durch Sturm beschädigt, springt die Hausratversicherung ein.
Elementarschäden
Eine Überflutung durch Starkregen gilt als Elementarereignis, das zusätzlich als Baustein mit in die Wohngebäude- und Hausratversicherung eingeschlossen werden muss. Versichert werden können unter anderem Schäden durch Überschwemmung des Grundstücks oder durch Rückstau, wenn sich durch starke Niederschläge auf dem Grundstück Wasser anstaut und durch Kellerschächte ins Haus eindringt.
Wenn ein Auto ganz oder teilweise vom Wasser zerstört wurde, übernimmt die Teilkaskoversicherung den Schaden. Wer jedoch mutwillig versucht, mit seinem Auto eine überflutete Wegstrecke zu passieren und dabei stecken bleibt, muss damit rechnen, dass der Schaden nicht vollständig übernommen wird.
Überspannungsschäden
Eine Überspannung entsteht, wenn der Blitz in bis zu drei Kilometern Entfernung zu einem Haus einschlägt. Das kann ein Laternenmast, ein Nachbargebäude sowie eine Strom- oder Telefonleitung sein. Die dabei entstehende hohe Energieladung wird dann über alles, was leitet, weitertransportiert. Der Blitz sucht sich den geringsten Widerstand. Wird die Energie im Haus nicht abgeleitet, fährt sie in ein “schwaches” Gerät und beschädigt es. Besonders gefährdet sind Geräte mit elekt-ronischen Bauelementen. Dazu gehören Computer, Fernseher, Radios, Haushaltsgeräte sowie Regelungen für Heizungsanlagen. Die Hausratversicherung übernimmt Überspannungsschäden als Folge von Blitzschlag.
Erstmaßnahmen bei Durchfeuchtung
Feuchteschäden, die zur Zeit durch das Hochwasser bei vielen Wohnungen und Keller, aber auch durch übergelaufene Waschbecken, Badewannen und geborstene Rohrleitungen entstehen können, beeinträchtigen massiv den baulichen Zustand von Decken-, Wand- und Bodenflächen. Dringt Wasser in Bauteile ein, können lösliche Inhaltsstoffe wie schädliche Salze oder verfärbende Substanzen an die Bauteiloberfläche geschwemmt werden, die zu sichtbaren Fleckenbildungen bis zur Zerstörung der Bauteiloberfläche führen kann. Werden die durchfeuchteten Bauteile nicht umgehend getrocknet, finden Mikroorganismen wie Schimmelpilze ihren Nährboden.
Deshalb gilt zu beachten:
• alle nassen Gegenstände herausnehmen und an der Lufttrocknen lassen
• alle Möbel von den Wandflächen wegrücken
• durchfeuchtete Tapeten, Beläge und Verkleidungen restlos entfernen
• dauerhaft Querlüften
• Trocknungsgeräte (Heizgeräte/Entfeuchtungsgeräte) aufstellen (dann natürlich nicht mehr Lüften!
• bei größeren Schäden unbedingt einen Bausachverständigen zur Beratung hinzuziehen!
Das Sachverständigenbüro Volmer kann Ihnen mit seinen Erfahrung aus vielen Versicherungsgutachten und Massenschadenabwicklungen z.B. im Raum Dresden (Hochwasser), Gütersloh und Raum Hannover (Hagelstürme) Schleswig Holstein (Orkantief Christian), beratend und mit Sachverstand zur Seite stehen. Auch übernehmen wir gern die komplette Koordination mit den benötigten Handwerkern, Trocknungsdienstleistern und den Versicherungen.